Ihr Berater für internationale Steuern
Die Globalisierung bedingt zunehmend ein länderübergreifendes Denken. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
Unabhängig davon, ob Sie aus Wettbewerbsgründen eine Niederlassung im Ausland begründen oder aus privaten Motiven Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ergeben sich unweigerlich steuerlich relevante Berührungspunkte nicht nur zum ausländischen Steuerrechtssystem, sondern auch gleichzeitig zum deutschen Steuerrecht bis hin zum Völkerrecht.
Aus der Anwendung dieser unterschiedlichen Steuerrechtssysteme resultiert insbesondere ein ständiges Risiko der doppelten Besteuerung gleicher Einkunftsteile.
Allerdings können sich auch Chancen ergeben, wie z.B. der Ausnutzung niedrigerer Steuerbelastung im Ausland.
Somit gilt es verschiedene Steuerrechtssysteme und völkerrechtliche Abkommen zu berücksichtigen, um aus der gegebenen Situation mit länderübergreifenden Aspekten ein praktikables Lösungskonzept zu entwickeln.
Hierbei kann ich Sie mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen praktischen Erfahrung in diesem Steuerbereich unterstützen. Nutzen Sie die Chance für ein individuelles Gespräch. Ich bespreche mit Ihnen Ihre Anliegen und stelle Ihnen unser Leistungsspektrum vor. Ihr Berater für internationale Steuern
Was wir für Sie tun
- Internationale Steuerplanung
- Steuerliche Aspekte der Arbeitnehmerentsendungen
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- Betriebsstättenbesteuerung