Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung
Ab 2019 gilt eine neue Frist zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Steuererklärungen müssen für das vorangegangene Jahr bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Dies gilt erstmalig für die Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018.
Wenn Sie allerdings einen Steuerberater beauftragen, Ihre Steuererklärung anzufertigen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ende Februar des übernächsten Jahres.
Die Abgabefrist gilt natürlich nur für die Steuerpflichtigen, für die eine Abgabepflicht besteht. Alle anderen können freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben und haben dazu 4 Jahre Zeit.
Neben den neuen Abgabefristen gilt auch neue Regelung für Verspätungszuschläge. Ab sofort muss man mindestens 25,00 € pro angefangenen verspäteten Monat an das Finanzamt bezahlen, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt.